Markterkundung nach § 28 VgV · § 20 UVgO

Sie wurden zu einer Markterkundung eingeladen.

Eine Vergabestelle bereitet eine mögliche Beschaffung vor und befragt dazu den Markt — das ist eine Markterkundung nach § 28 VgV bzw. § 20 UVgO. Es ist keine Ausschreibung: Sie geben kein Angebot ab, es entstehen keine Verpflichtungen, und eine Nichtteilnahme hat keine Nachteile in einem späteren Verfahren. Ihre Teilnahme ist freiwillig — und Ihre Chance, Anforderungen früh aus Marktsicht mitzuprägen.

Sie sind hier

  1. Vor dem Verfahren Markterkundung
  2. Vergabeverfahren Ggf. später
  3. Zuschlag & Ausführung

So funktioniert es

  1. Öffnen Sie den Zugangslink aus Ihrer Einladung
  2. Beantworten Sie die Fragen
  3. Senden Sie ab

Kein Konto, keine Software, keine Kosten.

Ihre Daten

Ihre Antworten werden in Ihrem Browser verschlüsselt, bevor sie übertragen werden. Lesen kann sie ausschließlich die einladende Vergabestelle — nicht der Plattformbetreiber, nicht andere Teilnehmer. Ihre Identität wird auf der Plattform pseudonymisiert gespeichert. Es gelten definierte Löschfristen.

Echtheit prüfen

Echte Einladungen verlinken ausschließlich auf rfi.vergabejunkie.de. Prüfen Sie die Adresse im Browser, bevor Sie antworten. Im Zweifel kontaktieren Sie die einladende Vergabestelle über deren offizielle Kontaktdaten.

Häufige Fragen

Muss ich teilnehmen?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und ohne Folgen für spätere Verfahren.

Sehen Wettbewerber meine Antworten?

Nein. Jede Antwort ist einzeln verschlüsselt und nur für die Vergabestelle lesbar.

Was passiert mit meinen Antworten?

Sie fließen in die interne Marktübersicht der Vergabestelle ein und werden in einem Vermerk für die Vergabeakte dokumentiert.